a) Gegenstand der EWIV ist die Zusammenarbeit der Mitglieder und der assoziierten Mitglieder als Partner in allen Fragen der grenzüberschreitenden Kooperation zum Austausch von Dienstleistungen und Waren (Investitionsgütern), die bei der Umsetzung der gemeinsamen Unternehmensziele der einzelnen Mitglieder Anwendung finden. Insbesondere fördert die EWIV den grenzüberschreitenden Austausch ihrer Mitglieder und koordiniert dabei gegenseitige Unterstützungs- und Hilfsleistungen. Dabei können auch Geschäftsvorgänge von Mitglieds- und Drittfirmen jeweils per Outsourcing an die EWIV übertragen werden.
b) Ebenso ist die Geschäftsentwicklung (Business Development) Gegenstand der Vereinigung, wie auch die Förderung der Synergien zwischen den Mitglieds- und eventuellen dritten Unternehmen, wie auch beteiligten Vereinen und Stiftungen. Dafür baut die EWIV auch ein Netzwerk von assoziierten Mitgliedern inner- und außerhalb Europas auf.
c) Ferner kann die EWIV-Funktionen für die Mitglieder im Bereich Aus- und Weiterbildung sowie Personalaustausch übernehmen.
d) Gegenstand kann auch die effiziente Bündelung von Zuwendungen der Mitglieder sowie Dritter an gemeinnützige Einrichtungen sein.
e) Die EWIV kann als Marketing-, Vertriebs- und Einkaufsgemeinschaft für ihre (assoziierten) Mitglieder oder die mit ihnen vertraglich verbundenen Organisationen tätig werden. Die EWIV kann Leistungen ihrer Mitglieder für diese direkt auf eigene Konten der EWIV abrechnen und durch die EWIV begleichen lassen.
f) Gegenstand der EWIV ist auch der internationale Erfahrungs- und Informationsaustausch, die Abhaltung von eigenen bzw. für Dritte veranstaltete Workshops, Seminaren, Konferenzen und anderen Veranstaltungen, sowie die Erstellung und Herausgabe von bzw. die Werbung für und der Vertrieb von Publikationen in jeder Form und die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen öffentlichen, privaten und Nichtregierungsorganisationen.
g) Die EWIV kann unselbständige Projektbüros oder Informationsstellen eröffnen.
h) Die EWIV kann auch geistiges Eigentum (Copyrights, Patente, Marken, Lizenzen, Franchising Rechte, Zukunftsprojekte usw.) im eigenen Namen, für Mitglieder oder Dritte verwalten, verwerten oder anwenden. Dafür werden Rücklagen gebildet, die zur Verwirklichung investiert werden.
i) Des Weiteren darf die EWIV zu ihrer Finanzierung Mitgliedsbeiträge, als Einmalbeitrag oder pro rata temporis, erheben. Im Gegenzug erhalten die assoziierten Mitglieder Leistungen nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Verordnung 2137/85 von der EWIV.
j) Sie darf alle Geschäfte tätigen, die ihrem Unternehmensgegenstand mittelbar oder unmittelbar dienlich sind.
k) Die EWIV hegt keine Gewinnerzielungsabsicht.
l) Assoziierte Mitglieder dürfen nicht eigenständig im Namen der EWIV handeln und haften auch nicht für die EWIV.
m) Versteuerte und zur Verfügung gestellte Projektrücklagen werden vom zuständigen freien Rücklagenverwalter der EWIV (assoziiertes Mitglied) eigenständig verwertet und verwaltet. Diese werden seitens der EWIV nicht vom Verwalter zurückgefordert, wenn die Statuten beachtet werden.
Die oben bezeichneten Statuten sind ein Auszug aus dem Gründungsvertrag, wie im Handelsregister hinterlegt und bilden die Basis für die Partnerschaft aus diesem Assoziationsvertrag auf der Gesetzesgrundlage der europäischen Vertragsfreiheit.
Haftungsausschluss bezüglich Rechtsakzeptanz
Die IK-EWIV übernimmt keine Gewähr für die rechtliche Anerkennung und Durchsetzung der europäischen Gesetze sowie Verordnungen im persönlichen oder nationalen Rechtsraum der Mitglieder. Die Anwendung und Akzeptanz dieser Rechtsvorschriften unterliegt den jeweiligen nationalen Behörden und Gerichten, auf die die IK-EWIV keinen Einfluss hat.