Registrierung als assoziiertes Mitglied

Die Assoziierung als assoziiertes Mitglied der IK Internationale Kooperation EWIV ist kostenfrei. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Die Assoziierung erfolgt auf Grundlage des Assoziationsvertrags (Statuten, Schlussabsatz) und begründet keine Mitgliedschaft im Sinne von Art. 4 und Art. 26 der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85.

Assoziierte Mitglieder dürfen nicht eigenständig im Namen der EWIV handeln und haften nicht für Verbindlichkeiten der EWIV (Gründungsvertrag § 9; Statuten Buchst. l).

Einmalige Sonderumlage 20,00 EUR
Zur Finanzierung der gemeinschaftlichen Hilfstätigkeit nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 und Statuten Buchst. i) wird einmalig eine Sonderumlage von 20,00 EUR erhoben. Die Sonderumlage ist kein Mitgliedsbeitrag, kein Aufnahmebeitrag und kein Entgelt für eine individuell bestellte Leistung. Sie dient der Organisation und Zuordnung innerhalb der Gemeinschaft (Bestätigung über eine Sonderumlage vom 16.05.2023).

Die Nutzung der Gemeinschaft erfolgt eigenverantwortlich im Rahmen der geltenden Regelungen. Eine steuerliche Anerkennung der Sonderumlage wird nicht zugesagt.
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Einmalige Sonderumlage (kein Mitgliedsbeitrag):
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